Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
Seit 2013 ist das novellierte ArbeitnehmerInnen Schutzgesetz (ASchG) in Kraft. Für ArbeitgeberInnen bedeutet das, dass die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung um die Erhebung und Bearbeitung psychischer Belastungen (nach ASchG und ÖNORM EN ISO 10075‐1) erweitert werden muss. Die Evaluierung psychischer Belastungen ist eine Chance für jedes Unternehmen und ein wichtiger Beitrag zur Organisationsentwicklung.
Denn durch die Ermittlung der Arbeits – und Organisationsbedingungen können gezielte Maßnahmen für eine gesundheitsförderliche und effiziente Arbeitsgestaltung festgelegt werden.
Die Evaluierung ermöglicht den ArbeitgeberInnen auf systematische und organisierte Weise die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen stetig zu verbessern und zu kontrollieren.
Gefahren durch psychische Belastung
Arbeitsbedingte psychische Belastungen können zu Fehlbeanspruchungen führen. Negative psychische Belastungsfaktoren steigern das Krankheitsrisiko erheblich:
- psychische Erkrankungen
- Herz-Kreislauf- Erkrankungen
- chronische Kopfschmerzen
- chronische Übermüdung
- häufige Infektionskrankheiten
- Muskel- Skelett- Erkrankungen
Durch den Einsatz einer Arbeitspsychologin finden Sie die Belastungsquellen, erkennen Sie die psychischen Gefahren bei den Mitarbeitern frühzeitig, und Sie handeln vor- bzw. rechtzeitig.
Vorteile und Nutzen der Evaluierung
Eine professionell durchgeführte Evaluierung führt langfristig zur Verbesserung der Gesundheit der MitarbeiterInnen. Der Fokus liegt auf der Verhältnisprävention (strukturelle Prävention). Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit der Menschen positiv zu beeinflussen. Gesunde MitarbeiterInnen stellen einen wesentlichen Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens dar.
Mit nachhaltigen Maßnahmen als Ergebnis der Evaluierung:
- verbessern Sie die Arbeits- und Leistungsfähigkeit Ihrer MitarbeiterInnen
- steigern Sie den Umsatz
- erhöhen Sie die Produktivität
- steigern Sie die Motivation und die Arbeitszufriedenheit
- senken Sie die Krankenstandskosten und/oder die Anzahl der Frühpensionierungen
- senken Sie die Fluktuationsrate
- erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht
Gesetzeskonformer Ablauf der Arbeitsplatzevaluierung
Die Evaluierung erfolgt nach dem derzeit geltenden ArbeitnehmerInnen- Schutzgesetz (Novelle 2013) und bezieht sich ausschließlich auf den Arbeitsplatz.
Die Durchführung wird nach jeweiliger Gegebenheit des Unternehmens angeboten. Oft ist nicht nur eine Methode zielführend, sondern eine Kombination mehrerer Methoden.
Für ein bedarfsorientiertes und punktgenaues Konzept kontaktieren Sie bitte office@betriebsgesundheitsmanagement.at